1. |
Die Angelerlaubnis ist jeweils im ausgegebenen Kalenderjahr gültig. |
2. |
Lebender Köderfisch ist gesetzlich verboten. Setzkescher: Mindestlänge: 3,50 m, Mindestdurchmesser: 0,50 m, Kescher parallel zur Wasseroberfläche auslegen und gegen Zusammenfallen sichern, maximal 1 kg Fisch pro 100 L Setzkeschervolumen. |
3. |
Gefangene untermaßige Fische (mit Ausnahme von Krankheitsträgern)
sind unverzüglich in das Gewässer zurückzusetzen. |
4. |
Raub- und Friedfischangeln dürfen nur mit einschenkligen Haken versehen sein.
Ausgenommen sind künstliche Köder und tote Fische am System. |
5. |
Krankheitserscheinungen an Fischen sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. |
6. |
Die Angeln müssen jederzeit überwacht werden. Verläßt ein Angler seinen
Platz,
so sind die Angeln aus dem Wasser zu nehmen. |
7. |
Fische dürfen nicht am Gewässer ausgenommen und gereinigt werden.. |
8. |
Nach Beendigung des Fischfangs ist der Angelplatz zu säubern. Abfälle sind mitzunehmen. |
9. |
Für schuldhaft angerichtete Schäden an Anlagen des Vereins oder der
Verpächter haftet der betreffende Angler. |
10. |
Es ist verboten, Fische während der Schonzeit, oder wenn sie nicht das
Mindestmaß besitzen, zu fangen und zu entnehmen. |
11. |
Ein Erlaubnisschein für das Folgejahr wird nur gegen Rückgabe dieses
Scheines
mit eingetragenem Fangergebnis ausgegeben. |
12. |
Das Mitführen von Hunden ist im gesamten Seebereich nicht erlaubt. |
13. |
Kraftfahrzeuge sind außerhalb der Umzäunung zu parken. |
14. |
Die in der Skizze markierten Uferstreifen
sind die Angelbereiche für die Fördernde Mitglieder mit Angelerlaubnis. In diesem Bereich befinden sich zwei Eingangs-
tore. |
15. |
Tageskarten sind nur erhältlich, wenn das Angeln in Begleitung eines Vereinsmitglieds stattfindet.
Merkblatt als pdf herunterladen.
Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Hinweis: Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung
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